Wiederaufnahme Schießbetrieb zum 25.06.2021

Der Schießbetrieb wird wieder unter folgenden Auflagen ab 25.06.2021 aufgenommen:

Ein Training ist möglich, wenn der Schütze

  • genesen oder
  • vollständig geimpft oder
  • aktuell (< 24h) negativ getestet

ist.
Solange die Beschränkungen gelten, wird dies durch die Standaufsicht geprüft.

Ferner gelten auf dem Gelände weiterhin die AHA-Regeln

  • die Abstandsregelung muss eingehalten werden
    (1,5 m, jeder zweite Schützenstand bleibt geschlossen)
  • Mund-Nasen-Bedeckung im Innenraum
  • das Schießleiterzimmer wird nur von der Standaufsicht betreten

Es gilt weiterhin (wie üblich), dass ohne Standaufsicht nicht geschossen werden darf.
Gastschützen sind vorläufig auf Grund der Einschränkungen nicht zugelassen.