Liebe Mitglieder,
ab Mittwoch gelten in Baden-Württemberg die Regelungen der Alarmstufe (aufgrund der aktuellen Hospitalisierungsrate).
Laut Verordnung der Landesregierung ist ab diesem Zeitpunkt der Zutritt zu allen Sportanlagen sowohl in der Halle als auch im Freien nur noch für geimpfte oder genesene Personen möglich (2G).
Der Verein ist verpflichtet, diese Regelung durchzuführen und zu kontrollieren.
Aus diesem Grund ist der Zugang zur Schießanlage ab dem 17.11. nur noch für geimpfte und genesene Personen erlaubt! Der Impfnachweis muss der Standaufsicht vor der Nutzung der Anlage vorgezeigt werden.
Ausnahme 1: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die noch zur Schule gehen.
Ausnahme 2: Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Der Zugang für diesen Personenkreis ist mit ärztlichem Attest und Antigen-Test möglich.
Bitte haltet Euch ausnahmslos an die behördlichen Vorgaben und haltet auch weiterhin die AHA Regelungen ein.
Gut Schuss!
Peter